Energie

Energiekonzepte

 

Beim Neubau bzw. der Sanierung von Gebäuden wird die Einhaltung der Energieeinsparverordnung gefordert. Mit der Erstellung eines Energiekonzeptes im Rahmen der Vorplanung können Wege aufgezeigt werden, welche energetischen Maßnahmen sinnvoll und kostensparend sind und welche sich für ungünstig erweisen. Dabei ist nicht nur die Festlegung der Dämmstoffstärken entscheidend, sondern vielmehr ein in sich schlüssiges Konzept von Baukonstruktion und der gebäudetechnischen Anlagen erforderlich. Bei der Erstellung von Energiekonzepten kann mit Hilfe von Simulationsprogrammen eine sinnvolle Zusammenstellung von Parametern des Gebäudes und der Anlagen der Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik ermittelt werden.

 

 

GEG / DIN V 18599

Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude

 

Die Erstellung des GEG - Nachweises (Energieausweis) für Ihr Neubau- bzw. Sanierungsvorhaben ist Bestandteil der "Thermischen Bauphysik".

Häufig kommt es vor, dass lediglich der EnEV - Bedarfsnachweis zu erstellen ist, da das Energiekonzept und weitere Aufgaben bereits durch den Architekten oder andere Fachleute durchgeführt wurde. Ach dies ist natürlich möglich.

Selbstverständlich erstellen wir auch Energieausweise auf Basis des Verbrauches und prüfen Gebäude hinsichtlich sinnvoller Sanierungsmaßnahmen im Bestand.

 

 

Wärmebrücken

 

An geometrischen oder konstruktiven Wärmebrücken wird der Mindestwärmeschutz häufig unterschritten. Mit Hilfe einer Wärmebrückenberechnung können die Tauwasser und Schimmelfreiheit berechnet werden. 

Als Ergebnis stehen die Rfsi - Werte, welche mit den Anforderungen der Norm verglichen werden können.

Neben dem Mindestwärmeschutz werden Wärmebrückenberechnungen eingesetzt, um die Wärmebrückenkoeffizienten zu berechnen. Damit können die Wärmeverluste z.B. beim Passivhaus genauer bestimmt werden.

 

 

Auswertung Wettbewerbe

 

In den letzten Jahren wurde durch unser Büro wiederholt die Einschätzung der energetischen und bauklimatischen Qualität von Architekturwettbewerben durchgeführt.

Im Rahmen der Vorprüfung werden die Arbeiten eingeschätzt und der Prüfungskommission die Ergebnisse erläutert.

 

 

Blower-Door-Messung

 

Für die Errichtung energieeffizienter Gebäude ist nicht nur entscheidend, wie gut die Gebäudehülle gedämmt ist, sondern dass eine luftdichte Außenhülle geschaffen wird. In der EnEV 2009 wird daher gefordert, dass das zu errichtende Gebäude so auszuführen ist, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig auszuführen ist.

Mit Hilfe einer Blower-Door-Messung kann die Luftdichtheit eines Gebäudes überprüft und damit Leckagen aufgespürt und Infiltrationsraten bestimmt werden. Bei Durchführung einer Blower-Door-Messung können die nach Energieeinsparverordnung (EnEV) berechneten Energiebedarfswerte reduziert werden, da die Lüftungswärmeverluste geringer angesetzt werden dürfen. Bei Gebäuden mit Lüftungsanlage gehört eine Blower-Door-Messung zum Standard während sie bei Passivhäusern gefordert wird.

Ebenfalls können durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle Feuchteschäden in der Konstruktion hervorgerufen werden. Wenn warme, feuchte Raumluft durch Leckagen gedrückt wird, kommt es an kalten Bauteilen zu Tauwasserniederschlag und Schimmelpilzwachstum. Schimmelpilze setzen Gifte und Sporen frei, die für Menschen gesundheitsgefährdend sind. Mit Hilfe der Blower-Door-Messung und Leckagesuche lässt sich das Schadensrisiko vermeiden.

Eine Dichte Gebäudehülle hilft nicht nur Energie zu sparen, sondern beugt auch Feuchteschäden vor.