Für die Errichtung energieeffizienter Gebäude ist nicht nur entscheidend, wie gut die Gebäudehülle gedämmt ist, sondern dass eine luftdichte Außenhülle geschaffen wird. In der EnEV 2009 wird daher gefordert, dass das zu errichtende Gebäude so auszuführen ist, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig auszuführen ist.
Mit Hilfe einer Blower-Door-Messung kann die Luftdichtheit eines Gebäudes überprüft und damit Leckagen aufgespürt und Infiltrationsraten bestimmt werden. Bei Durchführung einer Blower-Door-Messung können die nach Energieeinsparverordnung (EnEV) berechneten Energiebedarfswerte reduziert werden, da die Lüftungswärmeverluste geringer angesetzt werden dürfen. Bei Gebäuden mit Lüftungsanlage gehört eine Blower-Door-Messung zum Standard während sie bei Passivhäusern gefordert wird.
Ebenfalls können durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle Feuchteschäden in der Konstruktion hervorgerufen werden. Wenn warme, feuchte Raumluft durch Leckagen gedrückt wird, kommt es an kalten Bauteilen zu Tauwasserniederschlag und Schimmelpilzwachstum. Schimmelpilze setzen Gifte und Sporen frei, die für Menschen gesundheitsgefährdend sind. Mit Hilfe der Blower-Door-Messung und Leckagesuche lässt sich das Schadensrisiko vermeiden.
Eine Dichte Gebäudehülle hilft nicht nur Energie zu sparen, sondern beugt auch Feuchteschäden vor.
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